Hamburg und darüber hinaus

Seit Wochen / Monaten laufen die Verhandlungen zwischen der Volksinitiative "Guter Ganztag für Hamburgs Kinder" und den Regierungsparteien.

Heute, Montag 13. Juni, ist der Tag der Entscheidung. Wenn heute keine Einigung erreicht wird, wird der Senat wohl das Verfassungsgericht anrufen um die Forderungen prüfen zu lassen. Dies würde bedeuten, dass die Initiative auf unbestimmte Zeit ausgebremst wäre.

Nach Ablauf der Erklärungsfrist zum 31. Mai 2016 teilte ver.di mit:

Bei der Mitgliederbefragung fand das erzielte Ergebnis eine Zustimmung von 78 %. Die Bundestarifkommission folgte diesem Votum und nahm das Tarifergebnis mit großer Mehrheit an. Damit sind die Tarifverhandlungen (auf Bundesebene) endgültig abgeschlossen.

Nun ist es "amtlich": die Volksinitiative geht den nächsten Schritt und wird am Mittwoch, den 25. Mai, die zweite Stufe des Volksgesetzgebungsverfahrens anmelden.

Und dies obwohl noch Gespräche im Rahmen der Verhandlungen laufen?

JA - die Gespräche laufen, aber es sind bestimmte Fristen im Rahmen der Volksgesetzgebung einzuhalten. Deshalb ist es erforderlich das Volksbegehren anzumelden um diese nicht verstreichen zu lassen.

Die Initiatoren der INI haben in den letzten Wochen viele Gespräche geführt, sind auf viel Unterstützung gestoßen und haben eine breite Koalition aufgestellt. Es besteht unverändert Handlungsbedarf an vielen Ganztagsschulen.

Sollte es zum Volksbegehren kommen, wird  die Initiative mit ihren Unterstützern knapp 65.0001 gültige Unterschriften sammeln müssen, und dies binnen drei Wochen zwischen Sommer- und Herbstferien.

Weitere Info zur Volksinitiative "Guter Ganztag"
www.guter-ganztag.de
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Die Verhandlungsrunde am 28. und 29. April war erfolgreich, der Durchbruch in der Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen ist erzielt.

Das Gesamtpaket umfasst

  • die Sicherung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
  • den Abschluss einer neuen Entgeltordnung (EGO)
  • und eine Erhöhung der Löhne und Gehälter in zwei Schritten um insgesamt 4,75 Prozent –
    2,4 Prozent rückwirkend ab 1.März 2016 und
    2,35 Prozent ab 1.Februar 2017.
  • Die Ausbildungsvergütungen werden ebenfalls in zwei Schritte um insgesamt 65 Euro erhöht –
    35 Euro rückwirkend ab 1. März 2016 und
    30 Euro ab 1. Februar 2017.

So lautet das Ergebnis der Tarifverhandlungen.

Die Bundestarifkommission empfiehlt den Mitgliedern die Annahme des Tarifergebnisses in der nachfolgenden Befragung. Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 31. Mai 2016.

Weitere Info finden sich hier:

GEW Info und   GEW Fragen und Antworten

ver.di Info

VKA Info und Öffentlicher Dienst Info

 

Am 23. März beim vom Kita Netzwerk organisierten Streitgespräch zum Thema Betreuungsgeld wurde er uraufgeführt, der extra für das Kita Netzwerk komponierte Song der Rapper Harod und Zisar. Jetzt ist auf der Homepage des Kita Netzwerk zu finden.

Reinhören lohnt sich!