Hamburg und darüber hinaus

Am Mittwoch, 15. April fand die Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs/chefinnen statt. Am späten Nachmittag wurde dann der Beschluss verkündet.

  1. Bisherige Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit
  2. Mindest-Abstand in der Öffentlichkeit 1,5 m
  3. Schaffung erheblicher zusätzlicher Personalressourcen in den öffentlichen Gesundheitsdiensten
  4. Einsatz digitalem "contact tracing" - Einsatz der APP basiert auf freiwilliger Basis
  5. Zusätzliche Testkapazitäten
  6. Unterstützung bei der Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung
    Empfehlung (nicht-medizinischer) Masken zu tragen - u. a. im Nahverkehr und beim Einkauf
  7. Soziale Isolation vermeiden - Einrichtungen sollen Konzepte entwickeln
  8. Zeitlicher Vorlauf vor Öffnung von Kita und Schulen -

"Wir halten zusammen" - keine leeren Phrasen in Hamburg. Das freiwillige Engagement rund um Corona in Hamburg ist vielfältig (DANKE!), funktioniert und kommt an.

Damit dies noch besser ineinander greift, gibt es mehrere Plattformen - hier nur ein kleiner Auszug:

  • Portal der Freiwilligenagenturen - zu finden unter www.freiwillig.hamburg/coroona-hilfe  
    Bzw. telefonisch unter 040 524796890.
  • Auf der Seite der Sozialbehörde findet sich eine Liste, die täglich aktualisiert wird. Hier werden etliche Organisationen und Verbände gelistet, die Hilfen organisieren. Zu finden unter: 
    www.hamburg.de/engagement 
  • Aktion „Hoffnungsbrief“: Die Diakonie hat dazu aufgerufen, den Senioren*innen in ihren Alten- und Pflegeheimen Briefe zu schreiben.
  • Hilfe-Telefon speziell für ältere Menschen: täglich 7 - 19 Uhr; 040 428 28 8000
  • Die Nachbarschafts-Plattform www.nebenan.de ermöglicht den unmittelbaren Austausch.
  • ...

Vorherige Infos - z. B. auch zu finanzielle Hilfe für Freiwilligenprojekte in unserem Beitrag: "NIcht nur in Corona Zeiten: Hamburg hält zusammen"

Update: 2. April - mehrsprachiges Unterstützungsangebot für Eltern

Kein April-Scherz:
Anträge auf Notfall KIZ (KInderzuschlag) können ab 1. April gestellt werden - Anspruch online prüfen

 Grafik zum Notfall-Kiz.

Quelle: https://www.bmfsfj.de/kiz:

Antragstellung ab 1. April möglich

Mit dem Notfall-KIZ (= Kinderzuschlag) werden Eltern unterstützt, bei denen wegen der Corona-Pandemie Einkommen wegfallen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Siehe unten im Text.

Anspruch auf Zusatzleistung online prüfen

Weitere Infos unter: https://www.bmfsfj.de/kiz

Engagement in Corona-Zeiten: Hamburg hält zusammen: Viele Hamburger*innen wollen helfen

Die Hilfsbereitschaft soll ankommen. Die Sozialbehörde hat heute mitgeteilt, dass zusammen mit den Freiwilligenagenturen die Angebote und Gesuche gebündelt, online zusammengeführt und zugeordnet werden.

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Es ist beeindruckend, wie sehr die Hamburgerinnen und Hamburger auch in dieser Zeit füreinander einstehen und welche kreativen Wege dabei beschritten werden. Ob mit Telefonpatenschaften, mit Einkaufshilfen oder dem Schreiben von Postkarten: Sie tragen alle dazu bei, dass es in unserer Stadt weiterhin menschlich zugeht. Hamburg hält zusammen – trotz Abstand! Ich danke Ihnen dafür von ganzem Herzen!

Nähere Infos unter: https://www.hamburg.de/engagement/ Liste wird regelmäßig aktualisiert

Finanzielle Unterstützung:
Die Sozialbehörde unterstützt freiwilliges Engagement auch finanziell.

Ausführliche Infos bitte der Pressemitteilung der Sozialbehörde entnehmen.

Update 24. März: LEA Pressemitteilung: Hilfspaket für Eltern darf keine Mogelpackung sein 
sowie Infoschreiben der BASFI als Aushang für die Einrichtungen (Anlage am Ende des Artikels)

 Neuer Inhalt

Quelle: https://www.bmfsfj.de/kiz:
Info von Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen - Notfall-Kinderzuschlag (kurz KiZ) für Familien mit kleinen Einkommen. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum (bisher die letzten sechs Monate) deutlich verkürzt.

Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. September 2020. Aber damit nicht genug: Eltern können auch mit weiteren Unterstützungen rechnen.