Update: 03.02.2021 - Infos zu GBS Gebühren

Wie bereits im letzten Jahr: Die Sozialbehörde hat  entschieden, die Elternbeiträge (Familieneigenanteile) im Rahmen des Kita-Gutschein-Systems während der Zeit der Einstellung des Kita-Regelbetriebes aufgrund der Corona-Krise zu erstatten.

Es handelt sich dabei "nur" um die Beiträge, die im Rahmen des Kita-Gutscheins von der Stadt Hamburg berechnet werden und die durch die Eltern an die jeweilige Einrichtung zu begleichen sind. Das Zeitfenster wurde auf den Zeitraum ab 11. Januar bis (vorerst) 14. Februar verlängert.

Im Schreiben der Sozialbehörde an die Kitas heißt es dazu:

"Vor diesem Hintergrund hat die Sozialbehörde entschieden, die Eltern für den Zeitraum der Einschränkungen des Regelbetriebs von der Zahlung eines Elternbeitrags zu entlasten: Eltern brauchen vom 11. Januar 2021 bis vorerst zum 14. Februar 2021 keinen Elternbeitrag (Familieneigenanteil) zu bezahlen.
Die Sozialbehörde hat den Kita-Trägern daher die zu zahlenden Familieneigenanteile für den oben genannten Zeitraum im Wege von Vorschüssen ausgezahlt.
Bitte erstatten Sie den Eltern die bereits für den vorgenannten Zeitraum eingezogenen Beiträge oder verzichten auf eine Einziehung. Für den Januar sind den Eltern jeweils 21/31 und für den Februar 14/28 des Familieneigenanteils zu erstatten".

Bereich GBS: Gebühren für die VSK und die Früh- und Spätbetreuung an Schulen:
Gezahlte Gebühren werden gutgeschrieben. Die Erstattung erfolgt monatsweise. Die Gutschrift senkt die verbleibenden monatlichen Raten. Allerdings soll erstmal alles wie gehabt weitergezahlt werden. Anpassung erst nach Erhalt des neuen Gebührenbescheids. Bei Fragen: Servicenummer 428 63-2121 oder per Mail an das Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Weirere Infos in unserem vorherigen Beiträgen zum Thema: Umsetzung MPK Beschluss in HH - speziell Schule und Umsetzung MPK Beschluss in HH.