Die Anschluss- und Ferienbetreuung an GBS Schulen gilt entsprechend des Landesrahmenvertrages GBS als Kindertageseinrichtung entsprechend des Kinderbetreuungsgesetzes. Damit gilt auch die dort geregelte Elternmitwirkung inklusive der Wahl von Elternvertretern und der Bildung eines Elternauschusses.

Der GBS Elternausschuss ist die Elternvertretung gegenüber dem GBS Kooperationspartner. Die Mitwirkung erstreckt sich auf das pädagogische Konzept inklusive der Raumnutzung der Nachmittagsbetreuung. Dazu gehört auch die Organisation der Hausaufgabenbetreuung und die Durchführung des Mittagessens.

Im Gegensatz dazu ist der schulische Elternrat die Elternvertretung gegenüber der Schulleitung entsprechend des Hamburger Schulgesetzes. Beide Gremien sind voneinander unabhängig. Sorgeberechtigte können entsprechend der zugrundeliegenden Gesetze in beide Gremien gewählt werden, sofern sie sich zur Wahl stellen. Anderweitige Vorgaben von Seiten der Schul- oder GBS-Leitung sind nicht zulässig.

Elternrat und GBS Elternausschuss können gemeinsam über die Art der Zusammenarbeit entscheiden, z.B. durch Information, gegenseitiges Gastrecht oder auch gemeinsame Sitzungen.

...