Kitas können mit Eltern Vereinbarungen über Zuzahlungen für zusätzliche Leistungen außerhalb des Kita-Gutschein-Systems vereinbaren. Das ist durchaus zulässig und ist in vielen Einrichtungen gang und gäbe. In den meisten Einrichtungen wird damit auch verantwortungsbewusst umgegangen.
Allerdings treten immer wieder Eltern an uns heran, die uns mitteilen, dass sie mit Zuzahlungen konfrontiert werden, die teilweise als sehr willkürlich empfunden werden. Es geht dabei durchaus um verpflichtende (?) Zuzahlungen im dreistelligen Eurobereich. Die Zuzahlungen liegen dabei über den Höchstsätzen, die Eltern im Rahmen des Kita-Gutschein-Systems zu leisten haben.
Es stellt sich daher die Frage, ob eine verbindlichere Regelung als bisher erforderlich ist, um Eltern vor unangemessenen finanziellen Forderungen zu schützen.
Was gilt derzeit?
Auf der Seite zu den Elternbeiträgen der Sozialbehörde ist zu lesen: "Einige Kita-Träger erheben Beiträge für zusätzliche Angebote, wie zum Beispiel für ein Frühstücksbuffet, Gruppenreisen und spezielle Musik- oder Sprachangebote. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Teilnahme daran freiwillig ist und dass die Aufnahme Ihres Kindes von der Kita nicht abgelehnt werden darf, wenn es nicht an den zusätzlichen Angeboten teilnimmt (siehe auch Paragraf 15 Abs. 3 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz und Paragrafen 10 und 12 des Landesrahmenvertrages
Ganz wichtig: Die Aufnahme eines Kindes darf nicht abgelehnt werden, weil vom Träger angebotene zusätzliche Leistungen von einem Kind nicht in Anspruch genommen werden sollen.
In Berlin ist jetzt eine Regelung in Kraft getreten, die die Höhe der Zuzahlungen begrenzt. Es handelt sich dabei um ein abgestuftes Modell, das jeweils klare Regelungen für gestaffelte Zusatzbeiträge definiert. Es wurde dazu auch ein Meldeverfahren eingeführt. Durch dieses soll Transparenz im Bereich der Kita-Zuzahlungen hergestellt werden. Bei Regelverstößen sind die Anrufung einer Schiedsstelle und Sanktionen möglich.
In der Pressemitteilung der Berliner Familiensenatorin war dazu zu lesen: „Die Frage, ob ein Kind einen Kita-Platz bekommt, darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb ist diese Neuregelung ein großer Erfolg im Sinne der Eltern. Sie schiebt überzogenen Forderungen einen Riegel vor und verhindert, dass Eltern in Zeiten knapper Kita-Plätze unter Druck gesetzt werden. Extra-Angebote sind in den Kitas weiterhin möglich, die Zusatzbeiträge müssen aber angemessen sein. Es ist erfreulich, dass es uns gelungen ist, mit den Kita-Trägern zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Träger, die bisher schon verantwortungsbewusst agiert haben, werden mit der Begrenzung der Zuzahlungen keine Probleme haben. Für sie ist es von Vorteil, dass nun ein klares, differenziertes Verfahren in diesem Bereich etabliert wurde.“
Weitere Info zur Handhabung in Berlin u. a. hier: