Aktuelles aus dem LEA

Die Gewerkschaften ver.di und GEW haben für den 8. März zum Streiken aufgerufen.

Welche Einrichtungen kann es treffen? Im Rahmen des Tarifvertrages AV-H (HH Variante des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst) - die Beschäftigten bei den Kita-Trägern:

Wie berichtet, müssen Eltern seit Februar 2022 mehr fürs Schulessen bezahlen.

Schüler:innen- und Elternkammer veröffentlichen ihre Forderung für eine Ausweitung der
Sozialstaffel des Hamburger Schulessens, ohne die das Schulessen für einen großen Teil der
Schülerschaft nach der jüngsten Preiserhöhung um fast 15% unbezahlbar bleiben wird.
Wann: Mittwoch, den 02.03.2022 um 16:00 Uhr
Wo: Geschäftsstelle der Schüler:innenkammer Hamburg, Lämmersieht 72, 22305 Hamburg
Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist eine Voranmeldung unter dem folgenden Formular nötig:
https://cloud.skh.de/index.php/apps/forms/jHpeE5tQ6cp34q2Q

Weitere Infos - sowie Link zur Petition - in unserem vorherigen Beitrag - Schulessen - SKH startet Petition gegen Preiserhöhung - und in den anhängenden Dateien.

Verbände, Träger und Einrichtungen haben eine Petition auf den Weg gebracht. Bei dieser geht es um die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung und der sozialräumlichen Jugend- und Familienhilfe.
Mit der Petition wird gefordert diese Angebote auskömmlich und bedarfsgerecht zu finanzieren.  Tarifsteigerungen sollen zuwendungserhöhend anerkannt werden. Was hat dies mit Kita und GBS zu tun? EIniges.

Wie in unserem Beitrag von Ende November und Update Mitte Dezember geschrieben, müssen Eltern seit Februar 2022 mehr fürs Schulessen bezahlen.

Die Schüler:innenkammer Hamburg (SKH) hat jetzt eine Petition gestartet: Schulessen in HH muss bezahlbar bleiben - Dramatische Preiserhöhungen verhindern. Den Link zur Petition, Pressestimmen finden Sie nachfolgend.

Die Frist für die Nachweiserbringung des Masernschutzes für Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes am 01.03.2020 in entsprechenden Einrichtungen tätig oder betreut waren, wurde erneut bis zum 31.07.2022 verlängert.
Für die Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen sind die gesonderten Regelungen in den Mitteilungsblättern der Behörde für Schule und Berufsbildung einzusehen:

Weitere Infos zum Masernschutzgesetz siehe u. a. in unseren vorherigen Beiträgem: