Update 10.09.2021 - Bundesrat stimmt zu / Reaktionen SOAL Alternativer Wohlfahrtsverband
Update 08.09.2021 - Pressemitteilung Schulbehörde und Reaktionen vom Paritätischen Wohlfahrtsverband
Im Juni kam es zu keinem Übereinkommen. Daher wurde der Vermittlungsausschuss angerufen.
Und nun ging es plötzlich ganz schnell: Der Vermittlungsausschuss hat am 6. September 2021 getagt und in der Nacht wurde die Einigung beim Ganztagsförderungsgesetz verkündet.
In aller Kürze: Die Länder bekommen mehr Geld vom Bund.
- Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze
- Bund beteiligt sich höher als ursprünglich vorgesehen bei den Investitionskosten
- Neu: Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.
Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027, schrittweiser Aufbau (in Hamburg haben wir den Rechtsanspruch schon seit langem)
Update 10.09.2021: Bundesrat stimmt zu: Anspruch auf Ganztagsbetreuung kommt
Pressemitteilung SOAL Bundesweite Vorreiterrolle im Ganztag nutzen: SOAL fordert pädagogische Qualitätsoffensive im Ganztag! Auszug aus der PM: "... Gleichzeitig brauchen Kinder, insbesondere wenn sie ganztägig in Schule sind, mehr als das! Sie brauchen Ansprechpartner*innen, die Zeit für ihre Bedarfe und Bedürfnisse haben. Dafür sind pädagogische Fachkräfte notwendig, die Kinder in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung über den gesamten Tag hinweg begleiten können. SOAL e. V. fordert daher die Zusammenarbeit von Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Lehrkräften am Vor- und Nachmittag. Sie können gemeinsam an der Gestaltung von Themen arbeiten, die diversen Blicke und Professionen können optimal zusammengebracht werden, um den ganzheitlichen Blick auf die Kinder zu erweitern. Durch den Einsatz der pädagogischen Fachkräfte auch während der unterrichtlichen Zeit ergibt sich eine Entlastung für alle Beteiligten."
Update 08.09.2021: Reaktion vom Paritätischen Wohlfahrtsverband - Artikel in der WELT: Auszug: "Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg sieht Verbesserungsbedarf. Hamburg hat durch die gute Zusammenarbeit von Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe (...) bundesweit Maßstäbe gesetzt und einen deutlichen Vorsprung auf manch andere Bundesländer, sagte Manja Scheibner, Referentin für Ganztagsbetreuung. Darauf darf sich die Stadt aber nicht ausruhen. Beispielsweise werde der Bedarf an ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern noch einmal deutlich steigen. Momentan seien die Stellen im Ganztagsbereich allerdings nicht sehr attraktiv, da die Arbeitszeit meist nur ein paar Stunden am Nachmittag umfasse, sagte Scheibner weiter. Die Fluktuation ist daher hoch. Der Verband schlägt vor, pädagogische Fachkräfte teilweise auch am Vormittag einzusetzen.
Update 08.09.2021: Reaktion aus der Hamburger Schulbehörde: BSB PM: Schulsenator freut sich über neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - Kompromiss zwischen Bund und Ländern beschert Hamburg zusätzliche finanzielle Mittel / Schulsenator Ties Rabe: „Hamburg hat den jetzt beschlossenen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler bereits seit Jahren. Mit großem Erfolg: 85 Prozent der Hamburger Grundschülerinnen und Grundschüler nehmen das Ganztagsangebot ihrer Schule gern wahr und werden nachmittags gut betreut. Damit liegen wir an der Spitze in Deutschland. Dennoch profitieren wir von dem jetzt beschlossenen Ausbau. So darf Hamburg mit Investitionszuschüssen des Bundes für den Ausbau von Schulkantinen und Ganztagsräumen in Höhe von rund 90 Millionen Euro rechnen. Zudem freuen wir uns langfristig auf dauerhafte Zuschüsse des Bundes zu unseren Betriebskosten in Höhe von jährlich rund 34 Millionen Euro. Damit ist das gute Angebot in Hamburg auch dauerhaft solide finanziert.“
Weitere Infos:
- Drucksache: Ganztagsförderungsgesetz
- sowie in unserem vorherigen Beiträgen
"Erst Kinderrechte nun auch Ganztag - scheitert nun auch dieser Rechtsanspruch?"
*Medienberichte stehen immer nur eine begrenzte Zeitlang z. V.