Aktuelles aus dem LEA

Klugscheißer früh fördern: Wie verbessern wir die Qualität in Hamburgs Kitas?

Einladung zur Podiumsdiskussion im Hamburger Rathaus

Durch die Vereinbarung zwischen Senat und Volksinitiative "Mehr Hände für Hamburger Kitas" wird es ab kommenden Jahr eine gesetzliche Verankerung des Fachkraft-Kind-Schlüssels geben. Trotz aller erzielten Verbesserungen bleiben entscheidende Punkte weitrhin offen. Speziell die mittelbare Pädagogik (Finanzierung von Ausfallzeiten für Urlaub, Krankheit, Fortbildungen sowie die Zeiten für Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit oder Teamsitzungen).

Der LEA hat gewählt

Nachdem auf den konstituierenden Sitzungen  der sieben  BEAs (Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Wandsbek) die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA) gewählt waren, konnte es im LEA weitergehen:

Auf der konstituierenden Sitzung am 21. November 2018 wurden folgende Delegierte in den Vorstand gewählt:

Die Schwerpunkte der Ausgabe 2018-10 liegen diesmal bei:

  • Kita Gesundheitsleitfaden
  • Zuzahlungen

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Der Elternausschuss (-beirat oder ähnliche Bezeichnungen) wählt spätestens bis zum 31. Oktober aus seiner Mitte eine Vertretung und eine Stellvertretung für den Bezirkselternausschuss (BEA). Die Wahlen sind von der Tageseinrichtung zu unterstützen.

Kitas können mit Eltern Vereinbarungen über Zuzahlungen für zusätzliche Leistungen außerhalb des Kita-Gutschein-Systems vereinbaren. Das ist durchaus zulässig und ist in vielen Einrichtungen gang und gäbe. In den meisten Einrichtungen wird damit auch verantwortungsbewusst umgegangen.

Allerdings treten immer wieder Eltern an uns heran, die uns mitteilen, dass sie mit Zuzahlungen konfrontiert werden, die teilweise als sehr willkürlich empfunden werden. Es geht dabei durchaus um verpflichtende (?) Zuzahlungen im dreistelligen Eurobereich. Die Zuzahlungen liegen dabei über den Höchstsätzen, die Eltern im Rahmen des Kita-Gutschein-Systems zu leisten haben.

Es stellt sich daher die Frage, ob eine verbindlichere Regelung als bisher erforderlich ist, um Eltern vor unangemessenen finanziellen Forderungen zu schützen.