Hamburg und darüber hinaus
- Kategorie: Aktuelles Hamburg
Wie berichtet, müssen Eltern seit Februar 2022 mehr fürs Schulessen bezahlen.
Schüler:innen- und Elternkammer veröffentlichen ihre Forderung für eine Ausweitung der
Sozialstaffel des Hamburger Schulessens, ohne die das Schulessen für einen großen Teil der
Schülerschaft nach der jüngsten Preiserhöhung um fast 15% unbezahlbar bleiben wird.
Wann: Mittwoch, den 02.03.2022 um 16:00 Uhr
Wo: Geschäftsstelle der Schüler:innenkammer Hamburg, Lämmersieht 72, 22305 Hamburg
Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist eine Voranmeldung unter dem folgenden Formular nötig:
https://cloud.skh.de/index.php/apps/forms/jHpeE5tQ6cp34q2Q
Weitere Infos - sowie Link zur Petition - in unserem vorherigen Beitrag - Schulessen - SKH startet Petition gegen Preiserhöhung - und in den anhängenden Dateien.
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Verbände, Träger und Einrichtungen haben eine Petition auf den Weg gebracht. Bei dieser geht es um die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung und der sozialräumlichen Jugend- und Familienhilfe.
Mit der Petition wird gefordert diese Angebote auskömmlich und bedarfsgerecht zu finanzieren. Tarifsteigerungen sollen zuwendungserhöhend anerkannt werden. Was hat dies mit Kita und GBS zu tun? EIniges.
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Wie in unserem Beitrag von Ende November und Update Mitte Dezember geschrieben, müssen Eltern seit Februar 2022 mehr fürs Schulessen bezahlen.
Die Schüler:innenkammer Hamburg (SKH) hat jetzt eine Petition gestartet: Schulessen in HH muss bezahlbar bleiben - Dramatische Preiserhöhungen verhindern. Den Link zur Petition, Pressestimmen finden Sie nachfolgend.
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Die Frist für die Nachweiserbringung des Masernschutzes für Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes am 01.03.2020 in entsprechenden Einrichtungen tätig oder betreut waren, wurde erneut bis zum 31.07.2022 verlängert.
Für die Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen sind die gesonderten Regelungen in den Mitteilungsblättern der Behörde für Schule und Berufsbildung einzusehen:
Weitere Infos zum Masernschutzgesetz siehe u. a. in unseren vorherigen Beiträgem:
- "Masern-Impfpflicht: Gesetz tritt in Kraft" vom 25. Februar 2020
- "Masern-Impfplicht: Umsetzung" vom 31. Januar 2020
- "Masern Impfpflicht beschlossen" vom 15. November 2019
- "Masern-Impfpflicht" vom 18. Juli 2019
- sowie in den LEA Newsletter Ausgaben 2020-03, 2020-02 und 2019-07
und im LEA Protokoll / Präsentation vom 30.09.2019
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Mit Datum vom 15. Dezember gibt es ein neues Elternschreiben. In diesem wird den Eltern (auch im Namen der Senatorin Leonhard) für ihre Anstrengungen und ihr Durchhaltevermögen gedankt.
Gleichzeitig wurden die Regelungen zum Umgang mit Krankheits- und Erkälttungssymptomen erneut angepasst. Konktet geht es um Magen-/ Darmbeschwerden, deren Ursache Noro- oder Rotaviren sind. Hier muss das Kind 48 Stunden lang symptomfrei sein.
Bei Rückfragen und Beschwerden zu Corona-Themen in der Kindertagesbetreuung können sich Eltern an das extra für Eltern eingerichtete Postfach der Sozialbehörde: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
Das Elternschreiben, die geänderte Infografik und weitere Infos finden sich u. a. hier: