LuftballonWillkommen beim Bezirkselternausschuss (BEA) Hamburg Mitte!

Der BEA Hamburg Mitte ist die offizielle gesetzliche Elternvertretung aller Krippen, Kitas sowie der Nachmittags- und Ferienbetreuung an GBS-Schulen im Bezirk Hamburg Mitte und besteht aus Elternvertretern jeder einzelner dieser Einrichtungen.

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Es zog sich lange hin. Da verwundert es niemanden, dass bei der Vorstellung des Kita Prüfverfahren ein Versprecher aufkam, der u. a. die Senatorin kurz zusammenfahren ließ: Bei der Vorstellung im Rathaus wurde vom Kita TÜV gesprochen. Aber nicht nur dort, auch seitens Presse kam und kommt es weiterhin zu dieser Verwechslung.

Das Kita Prüfverfahren nimmt nun seine letzte Hürde. Mit der Drucksache 21/17029 informiert der Senat die Hamburger Bürgerschaft über die Einführung und die Gesetzesänderung.

Um was geht es beim Kita Prüfverfahren?

Es handelt sich um die anlassunabhängige Prüfung aller Kitas im Kita-Gutschein-System mit dem Ziel und der Aufgabe die Einhaltung bestimmter Standards des Landesrahmenvertrag (LRV) zu prüfen, Qualitätssicherung und -entwicklung zu gewährleisten, landesweite Berichte über die Prüfergebnisse zu verfassen, Stärken und Entwicklungsbedarfe der Kitas zu identifizieren und Hinweise zur Weiterentwicklung des Kita-Systems in Hamburg zu geben. Im Einzelnen:

Was wird geprüft:

  • Leistungsangebote, Räumlichkeiten, Umsetzung pädagogischer Konzepte,
  • Personalvorhaltung und -qualifikation, Fortbildungen
  • Bildung und Sprachförderung, Förderung der Kinder mit Behinderungen
  • Kooperation mit Eltern und Grundschulen, Transparenz nach innen und außen
  • Qualitätsentwicklung und -sicherstellung
  • Abrechnungsaspekte

Wie wird geprüft:

  • Gespräch mit der Kita / Kita-Leitung, Vor-Ort-Besuch in der Kita,
  • Sichten von Dokumenten, schriftliche Abfrage,
  • Auswertung der Kita-Datenbank, Dokumentenanalyse Konzepte/Berichte
  • Geprüft werden die Kitas durch ein neues Sachgebiet in der BASFI, welches sich jetzt im Aufbau befindet
  • Jährlich um die 200/220 Kitas; Auswahl nach Zufallsprinzip, Beginn in der zweiten Jahreshälfte 2019

  • Konsequenzen?
    Festgestellte Mängel sind innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen, Nachprüfungen, ggfs. (bei gravierenden Verstößen) Mittelkürzungen, weniger Kinder dürfen aufgenommen werden bis zur Schließung

  • am Ende gibt es einen Bericht. Das Ergebnis wird auch mit der Elternvertretung beraten
    ein Reflexionsgespräch mit der Elternvertreung ist vorgesehen
  • Veröffentlichung des einzelnen Berichts seitens BASFI nicht vorgesehen - Entscheidung darüber obliegt der Einrichtung
  • Behörde fasst die einzelnen Berichte zu einem übergreifenden zusammen. HH weite Berichterstattung soll für mehr Transparenz sorgen und zur Weiterentlicklung der Qualität beitragen
  • ...

Wie wird die Qualität in den Kitas überprüft?

Das neue Kita Prüfverfahren trägt nur indirekt dazu bei.
Bereits seit längerem gilt, dass Kita-Träger die Qualität ihrer Arbeit in einem mindestens zweijährigen Rhythmus nach einem fachlich anerkannten Verfahren überprüfen. Hierfür können sowohl externe als auch interne Qualitätsmanagement-Verfahren angewendet werden. So steht es jedenfalls im Landesrahmenvertrag.

Im Rahmen des neuen Kita-Prüfverfahrens wird die Einhaltung dieses Paragrafen 16 jetzt auch überprüft.

Das neue Sachgebiet Kita Prüfverfahren wird jetzt sukzessive aufgebaut und soll am Ende zehn Personen umfassen.

Im LEA haben wir uns mit dem Kita Prüfverfahren auf der Sitzung am 21. Februar beschäftigt.

Aufgrund der großen Nachfrage haben wir das Thema erneut aufgegriffen und werden uns auf der Sitzung am 23. Mai damit beschäftigen. Die Sitzung ist öffentlich - Alle Interessierten sind herzlich willkommen!

Weitere Infos finden sich u. a.